Datenschutzhinweis bezüglich der Videoüberwachungsanlage
am eingetragenen und betriebswirtschaftlichen Hauptsitz von PC Components Europe SRL

Gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 679/2016 (der „Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“) und in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Bestimmung zur Videoüberwachung vom 8. April 2010, die von der italienischen Datenschutzbehörde (Garante per la Protezione dei Dati Personali) erlassen wurde, sowie den Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Videogeräten – Version 2.0, die am 29. Januar 2020 vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) verabschiedet wurden, teilen wir Ihnen hiermit Folgendes mit.

Kategorien der verarbeiteten Daten und Zwecke der Verarbeitung.
Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die sich auf Videoaufnahmen beziehen, die von der Videoüberwachungsanlage erfasst wurden. Diese Daten betreffen Mitarbeiter des Unternehmens, externe Berater, Kooperationspartner, Besucher des Firmensitzes in der Via Orazio Raimondo Nr. 47 sowie alle Personen, die die Räumlichkeiten betreten, in denen die Kameras installiert sind. PC Components Europe srl, im Folgenden „das Unternehmen“, hat an ihrem eingetragenen und operativen Firmensitz in Rom, Via Orazio Raimondo Nr. 47, eine Videoüberwachungsanlage installiert. Die Installation erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Aufsichtsbehörden sowie Artikel 4 des Gesetzes 300/1970 (Arbeitnehmergesetz). Konkret hat das Unternehmen eine Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlage implementiert und mehrere Detektionsgeräte installiert. Deren Vorhandensein wird durch spezielle Schilder in den videoüberwachten Bereichen angezeigt. Die Anlage dient dem Schutz des Firmeneigentums, der Verhinderung von Vandalismus, Beschädigung, Diebstahl und Übergriffen sowie der Unterstützung von Ermittlungen der öffentlichen Sicherheit. Bitte beachten Sie, dass das betreffende Videoüberwachungssystem mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde der Metropolregion Rom, INL.IAM-RM. OFFIZIELLES REGISTER U. 0029096.14.03-2024, gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 des Gesetzes 300/1970 installiert wurde, welches die Verwendung von Geräten zur Fernüberwachung von Arbeitsaktivitäten verbietet.

Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung mittels Videoüberwachungssystem ist das berechtigte Interesse des Unternehmens (Verantwortlicher) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO an der Gewährleistung der Sicherheit von Vermögenswerten und Personen.

Verarbeitungsmethoden
Die über das Videoüberwachungssystem erfassten personenbezogenen Daten – Videobilder der Kameras – werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken und unter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit, Rechtmäßigkeit, Transparenz und Fairness sowie der Grundsätze der Datenbeschränkung und -aufbewahrung gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt mithilfe eines Systems aus professioneller Hard- und Software, das rund um die Uhr in Betrieb ist. Die Verarbeitungslogik ist eng mit den oben genannten Sicherheitszwecken verknüpft und gewährleistet in jedem Fall die Vertraulichkeit der Daten.

Aufbewahrungsfrist für Daten.
Erfasste personenbezogene Daten werden maximal 48 Stunden lang gespeichert und anschließend automatisch aus dem System gelöscht. Ausgenommen hiervon sind längere Aufbewahrungsfristen aufgrund von Feiertagen oder Betriebsschließungen (z. B. von Freitagabend bis Montagabend, in diesem Fall werden die Daten maximal 72 Stunden lang aufbewahrt) oder aufgrund von Ermittlungsanforderungen der Justizbehörden. Darüber hinaus gilt Folgendes:
– Die erfassten Daten werden nicht mit anderen IT-Systemen verknüpft oder verbunden.
– Das System besteht aus 23 Videokameras – 13 davon befinden sich im Außenbereich und 9 im Inneren des Firmengeländes und sind entsprechend gekennzeichnet (vereinfachte Informationen).
– Das System zeichnet Bilder in Echtzeit auf, die nur von speziell autorisierten internen Mitarbeitern eingesehen werden können. Zusätzlich können die Bilder von externem Sicherheitspersonal eingesehen werden.
– Der Fernzugriff auf die Aufzeichnungen ist verboten, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen im Zusammenhang mit Straftaten. Die Herausgabe der Datenträger mit den Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich auf Anfrage von Sicherheitsbehörden.
Die Speichermedien, auf denen personenbezogene Daten (Videoaufnahmen von Kameras) aufgezeichnet und gespeichert werden, befinden sich in gesicherten Bereichen und sind nur für ordnungsgemäß autorisiertes Personal und die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zugänglich (Geschäftsführer, Verantwortlicher für die Videoüberwachung, Systemtechniker und das Sicherheitsunternehmen).
Das autorisierte Personal – sowohl intern als auch extern – ist berechtigt, die Kameraaufnahmen in Echtzeit und ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit den oben genannten Sicherheitszwecken und/oder der Systemverwaltung/-wartung einzusehen. Das autorisierte Personal
ist zur Vertraulichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten verpflichtet.

Kommunikation.
Die erhobenen und gespeicherten Daten werden nicht weitergegeben oder verbreitet, es sei denn, die Polizei und/oder die Kriminalpolizei fordern dies ausdrücklich an. Rechte der betroffenen Personen: Betroffene Personen – Mitarbeiter, externe Berater, Kooperationspartner, Besucher des Firmengeländes und alle Personen, die das Firmengelände betreten, auf dem Kameras installiert sind – können die in Artikel 15 ff. der EU-Verordnung 679/2016 festgelegten Rechte entsprechend der Art und dem Umfang der verarbeiteten Daten ausüben.
Insbesondere können betroffene Personen:

– das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten ausüben oder eine Bestätigung darüber erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten vorhanden sind oder nicht, auch wenn diese noch nicht gespeichert sind, und die Übermittlung dieser Daten in verständlicher Form verlangen;
– Informationen erhalten über:

a) die Herkunft der personenbezogenen Daten;
b) die Zwecke und Methoden der Verarbeitung;
c) die angewandte Logik bei der Verarbeitung mithilfe elektronischer Mittel;
d) die Identifikationsdaten des Verantwortlichen;
e) die Personen oder Kategorien von Personen, denen die personenbezogenen Daten mitgeteilt werden können oder die als benannte Vertreter im Staatsgebiet, Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche davon Kenntnis erlangen können.
– die Löschung, Anonymisierung und/oder Sperrung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen, einschließlich solcher Daten, deren Speicherung für die Zwecke, für die sie erhoben oder anschließend verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich ist;
– aus berechtigten Gründen ganz oder teilweise Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einlegen, selbst wenn diese für den Zweck der Erhebung relevant sind.

Weitere Informationen zu den Rechten im Zusammenhang mit Videoüberwachung finden Sie in den Bestimmungen und/oder Leitlinien der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden. Um die oben genannten Rechte auszuüben, müssen Betroffene eine entsprechende Anfrage an den Verantwortlichen unter folgender E-Mail-Adresse richten: privacy@pc-europe.it. Schließlich haben betroffene Personen, die der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzverordnung verstößt, das Recht , eine Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde (gemäß Artikel 77 der Verordnung) an die auf der institutionellen Website der Behörde (www.garanteprivacy.it) veröffentlichten Adressen mit Sitz in Rom, Piazza Venezia 11, Postleitzahl 00187, einzureichen oder sich an die Justizbehörde zu wenden (Artikel 79 der Verordnung).

für die
Datenverarbeitung ist PC Components Europe srl, vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter pro tempore – mit Sitz in Rom, Via Orazio Raimondo Nr. 47.

Ort der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt am oben genannten Hauptsitz des Datenverantwortlichen und wird ausschließlich von zur Durchführung der Verarbeitung autorisiertem/beauftragtem Personal durchgeführt.